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   LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 2600/13   

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https://dejure.org/2015,104976
LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 2600/13 (https://dejure.org/2015,104976)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.03.2015 - L 5 KR 2600/13 (https://dejure.org/2015,104976)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. März 2015 - L 5 KR 2600/13 (https://dejure.org/2015,104976)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Baden-Württemberg, 03.03.2010 - L 5 KR 2035/09

    Keine Kostenerstattung für Krebsbehandlung in Privatklinik

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 2600/13
    Schon aus diesem Grund hat die Beklagte die Behandlungsleistung, die sich der Versicherte in der M.-Klinik selbst beschafft hat, nicht zu Unrecht abgelehnt (vgl. auch Senatsurteil vom 03.03.2010, - L 5 KR 2035/09 -: lokoregionale Chemotherapie im M.-Klinikum bei Mammakarzinom).

    Das ist bei der lokoregionalen Chemotherapie (durch isolierte Oberbauchperfusion) aber der Fall (vgl. auch bereits Senatsurteil vom 03.03.2010, - L 5 KR 2035/09 - zur lokoregionalen Chemotherapie bei Mammakarzinom).

    Bei dieser Sachlage besteht - ebenso wie hinsichtlich der lokoregionalen Chemotherapie zur Behandlung des Mammakarzinoms (Senatsurteil vom 03.03.2010, a. a. O.) - keine Grundlage für die Annahme, wegen Defiziten in der Erbringung der lokoregionalen Chemotherapie zur Behandlung des Pankreaskarzinoms könnte ein Systemversagen im Leistungsangebot der Vertragskrankenhäuser bestehen.

    Wie bei der lokoregionalen Chemotherapie zur Behandlung des Mammakarzinoms (Senatsurteil vom 03.03.2010, - L 5 KR 2035/09 -) kann der Senat auch bei der hier streitigen lokoregionalen Chemotherapie zur Behandlung des Pankreaskarzinoms ausreichende (objektive) Indizien für eine nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf des Versicherten nicht feststellen.

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsansprüche - vorrangiger Übergang auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 2600/13
    Der Kostenerstattungsanspruch gehe vorrangig auf die Sonderrechtsnachfolger, hier allein die Ehefrau des Versicherten, über (§ 56 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch, SGB I), soweit er über mehrere Zeitabschnitte selbst beschaffte Leistungen betreffe (BSG, Urt. v. 03.07.2012, - B 1 KR 6/11 R -).

    Zu den Ansprüchen auf laufende Geldleistungen i. S. d. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I gehören Erstattungsansprüche nach (der hier allein in Betracht kommenden Vorschrift des) § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V jedenfalls dann, wenn sie, wie hier, über mehrere Zeitabschnitte selbst beschaffte Leistungen betreffen (BSG, Urt. v. 03.07.2012, - B 1 KR 6/11 R -).

    Er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, die die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen haben (BSG, Urt. v. 03.07.2012, - B 1 KR 6/11 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - L 5 KR 1496/13

    Krankenversicherung - Anspruch auf Kostenerstattung für eine Behandlung mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 2600/13
    Der Versicherte hat danach den für die Selbstbeschaffung von Behandlungsleistungen außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich vorgeschriebenen Beschaffungsweg gewählt und auch eingehalten (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 19.03.2014, - L 5 KR 1496/13 -) und keine unaufschiebbare (Notfall-)Behandlung in Anspruch genommen.

    Dieses Erfordernis darf einerseits zwar nicht überspannt werden, etwa durch die Forderung eines Wirksamkeits- und Nutzennachweises durch evidenzbasierte Studien (vgl. etwa Senatsurteil vom 19.03.2014, - L 5 KR 1496/13 -: Krebsbehandlung durch dendritische Zellen).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 2600/13
    In seinem grundlegenden Beschluss vom 06.12.2005 (- B 1 BvR 347/98 -) hat es das BVerfG für mit dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar erklärt, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 2600/13
    Danach - so etwa BSG, Urt. v. 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R - Urt. v. 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R - verstößt die Leistungsverweigerung der Krankenkasse unter Berufung darauf, eine bestimmte neue ärztliche Behandlungsmethode sei im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, weil der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss diese noch nicht anerkannt oder sie sich zumindest in der Praxis und in der medizinischen Fachdiskussion noch nicht durchgesetzt habe, gegen das Grundgesetz, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Es liegt (1.) eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbare Krankheit (BSG, Urt. v. 16.12.2008, - B 1 KN 3/07 KR R - Übersicht bei BSG, Urt. v. 5.5.2009, - B 1 KR 15/08 R -) vor.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 2600/13
    Sie erschöpft sich nicht in der Verabreichung eines Arzneimittels (Chemotherapeutikum), da die ärztliche Tätigkeit des Einbringens des Arzneimittels in den Körper - hier durch Oberbauchperfusion - für den angestrebten Therapieerfolg ebenso wichtig ist wie das Wirkprinzip des in den Körper eingebrachten Stoffes (vgl. näher BSG, Urt. v. 19.10.2004, - B 1 KR 27/02 R -, LSG Baden-Württemberg, Urt. v. Urt. v. 15.05.2012, - L 11 KR 5817/10 -).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 2600/13
    Danach - so etwa BSG, Urt. v. 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R - Urt. v. 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R - verstößt die Leistungsverweigerung der Krankenkasse unter Berufung darauf, eine bestimmte neue ärztliche Behandlungsmethode sei im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, weil der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss diese noch nicht anerkannt oder sie sich zumindest in der Praxis und in der medizinischen Fachdiskussion noch nicht durchgesetzt habe, gegen das Grundgesetz, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Es liegt (1.) eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbare Krankheit (BSG, Urt. v. 16.12.2008, - B 1 KN 3/07 KR R - Übersicht bei BSG, Urt. v. 5.5.2009, - B 1 KR 15/08 R -) vor.
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 19/10 R

    Krankenversicherung - Verordnung eines Arzneimittels während und außerhalb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 2600/13
    Im Unterschied etwa zur Anwendung von Arzneimitteln im Off-Label-Use (dazu etwa BSG, Urt. v. 08.11.2011, - B 1 KR 19/10 R -) genügen nämlich schon (Wirksamkeits-)Indizien, die sich auch außerhalb von Studien oder vergleichbaren Erkenntnisquellen oder von Leitlinien der ärztlichen Fachgesellschaften finden können.
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 2600/13
    Danach - so etwa BSG, Urt. v. 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R - Urt. v. 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R - verstößt die Leistungsverweigerung der Krankenkasse unter Berufung darauf, eine bestimmte neue ärztliche Behandlungsmethode sei im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, weil der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss diese noch nicht anerkannt oder sie sich zumindest in der Praxis und in der medizinischen Fachdiskussion noch nicht durchgesetzt habe, gegen das Grundgesetz, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Es liegt (1.) eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbare Krankheit (BSG, Urt. v. 16.12.2008, - B 1 KN 3/07 KR R - Übersicht bei BSG, Urt. v. 5.5.2009, - B 1 KR 15/08 R -) vor.
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 2600/13
    Es muss eine durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage gegeben sein, wobei das BVerfG es in einer speziellen Situation (Apharesebehandlung in einem besonderen Fall) hat ausreichen lassen, dass die Erkrankung voraussichtlich erst in einigen Jahren zum Tod führt (BVerfG, Beschl. 06.02.2007, - 1 BvR 3101/06 -).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für Lorenzos Öl wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 5817/10

    Krankenversicherung - keine Erstattung der Kosten einer Photodynamischen Therapie

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

  • BVerfG, 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2006 - L 5 KR 281/06

    Kostenerstattung der Krankenversicherung für Rezepturarzneimittel Dronabinol und

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